Baum und Hecke schneiden

Bäume und Hecken im Garten dienen als Schattenspender und Sichtschutz. Nicht zuletzt bieten die Gewächse auch Vögeln und Insekten ein Zuhause und verwandeln die grüne Oase hinter dem Haus in ein lebendiges Biotop. Zur Pflege von Bäumen und Hecken zählen auch regelmäßige Schnittmaßnahmen. Doch was spricht das Gesetz hierzu, wann darf zur Schere gegriffen werden und was gibt es dabei zu beachten?

Bäume und Hecken schneiden – was sagt das Gesetz?

Bäume und Hecke schneiden – was sagt das Gesetz?

Schlagen wir im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nach, werden wir in § 39, Absatz 5 fündig. Dort gibt der Gesetzgeber vor, dass der Schnitt von Hecken, lebenden Zäunen und allen übrigen Gehölzen zwischen 1. März und 30. September untersagt ist. Hecken und Bäume dürfen also nicht radikal zurückgeschnitten und auch nicht gefällt werden.

Das Gesetz macht jedoch Einschränkungen und lässt Bäume und Hecken im heimischen Garten davon unberührt. Im Garten hinter dem Haus wie im Kleingarten können Hecken ganz jährlich geschnitten und Bäume sogar gefällt werden.

Genießen Sie dieses Gesetz jedoch mit Vorsicht, denn Vorrang hat die Baumsatzung der jeweiligen Kommune. Dort kann das Fällen von einer Genehmigung abhängig gemacht oder auch komplett untersagt werden. Wer es versäumt, sich vorab in seiner Gemeinde zu erkundigen, muss mit Sanktionen rechnen.

Hecke schneiden mit Auflagen

Haben Baum und Hecke einige sperrige und unschön anzusehende Triebe entwickelt, dürfen diese jederzeit und ohne Genehmigung gekürzt werden. Auch ein Pflegeschnitt ist in der Regel nicht gesetzwidrig.

Haben sich Vögel in Baum und Hecke einen Platz zum Nisten gesucht, müssen Schnittmaßnahmen zurückstehen. Dies versteht sich für jeden Natur- und Tierfreund von selbst, ist aber auch gesetzlich vorgeschrieben.

Im bereits erwähnten Bundesnaturschutzgesetz ist zu lesen, dass die grundlose Beeinträchtigung oder Zerstörung von Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen verboten ist.

Seien Sie daher auch beim ganz jährlich gestatteten Pflegeschnitt auf der Hut. Kontrollieren Sie Baum und Hecke auf nistende Vögel oder andere Kleintiere, bevor zur Schere gegriffen wird.

Hecke stutzen – Pflichtprogramm

Wer beispielsweise in einer Doppelhaushälfte lebt, muss die Höhe seiner Hecken und Bäume anpassen, wenn es der Nachbar verlangt. Gesetzlich ist nur eine vom Nachbarn befürwortete Höhe der Gewächse erlaubt.

Die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes treten außer Kraft, wenn durch Baum- oder Heckenwuchs die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird. Ist zum Beispiel ein Baum durch Unwetter oder Blitzeinschlag beschädigt und droht auf Fußweg und Fahrbahn zu stürzen, darf dieser unabhängig der staatlichen wie regionalen Gesetzgebung gefällt bzw. beräumt werden.

Wann dürfen Bäume im Garten gefällt werden?

Wie bereits erwähnt, sind Baumfällmaßnahmen im eigenen Garten meist gestattet. Nisten Vögel im Baum, ist die Fällung zu verschieben, ansonsten handeln Gartennutzer illegal und es drohen Strafen und Bußgelder.

In einigen Bundesländern sind bestimmte Gewächse besonders geschützt. Hierfür existieren umfangreiche Regelwerke, deren Wiedergabe an dieser Stelle nicht erfolgen kann. Meist sind von diesen Regelungen größere Laub- und Nadelbäume betroffen. Obstbäume fallen in den meisten Fällen nicht darunter. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich vor Ort erkundigen.

Spricht kein Gesetz dagegen, können Bäume im Garten das ganze Jahr über gefällt werden. Als optimaler Zeitpunkt werden die Wintermonate empfohlen. Zwischen Anfang November und Anfang Februar gehen Sie sicher, dass kein Vogel beim Nisten überrascht wird. Weiterhin kann auch von einer guten Holzqualität ausgegangen werden.

Tipp: Im Winter gefälltes Holz ist besonders trocken und kann daher früher als Brennholz genutzt werden.

Da sich die Gesetze zwischen den einzelnen Bundesländern stark unterscheiden, sollte vor der Baumfällung in jedem Fall bei der Gemeinde vorgesprochen werden, um etwaige Einschränkungen einzukalkulieren.

Achtung Baumschutzsatzung!

In vielen Kommunen gelten eigene Baumschutzsatzungen. Dadurch kann die Fällung von Bäumen stark eingeschränkt wie auch komplett untersagt werden. So ist es in Saarbrücken zum Beispiel vorgeschrieben, Bäume über 80 cm Stammumfang nicht zu fällen. In Köln dürfen Bäume nicht gefällt werden, wenn sie in einem Meter Höhe einen Stammumfang von über einem Meter aufweisen. In Bremen ist das Fällen erst ab einem Stammumfang von 1,2 Metern verboten.

Einige Gemeinden schreiben Hobby-Holzfällern die Einholung einer Genehmigung vor. Die allgemeinen Gesetze reichen in diesem Fall nicht aus. Hat die Kommune anders entschieden, können Sie sich nicht auf die allgemeinen Verfügungen im Bundesnaturschutzgesetz berufen. Es drohen Bußgelder in beachtlicher Höhe. Im Folgenden werden wir noch näher auf die Summen eingehen.

Bäume fällen Vorschriften

Wo muss die Baumfällung beantragt werden?

Entsprechend den Rechtsgrundlagen des Bundesnaturschutzgesetzes und der Baumschutzsatzung der Kommune muss die Fällung von Bäumen beim regionalen Grünflächenamt beantragt werden.

Ob ein Baum in Ihrer Kommune genehmigungspflichtig ist, wird meist anhand des Stammumfangs bemessen. Gemessen wird in der Regel ab einem Meter über dem Erdboden. Meist können Sie davon ausgehen, dass nur größere Gewächse von einer Genehmigung betroffen sind. Bleibt der Stammumfang unter 30 Zentimetern, gibt es keine Einschränkungen für die Fällung.

Sind Baum oder Hecke genehmigungspflichtig, sollten Sie bei der Antragstellung den ausgefüllten Antrag auf Maßnahmen am Baumbestand und einen Lageplan oder eine Lageskizze vorweisen können. Der Baumstandort muss dabei ersichtlich sein. Am besten machen Sie ein Foto vom Standort.

Die Bearbeitungszeit für entsprechende Anträge kann zwischen vier und sechs Wochen in Anspruch nehmen. Der genehmigte Antrag ist meist ein Jahr lang gültig und kann in der Regel darüber hinaus formlos verlängert werden.

Verstöße können teuer werden

Wer sich nicht an die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und der Kommune hält, handelt mit Vorsatz oder nur fahrlässig. Kann fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden, drohen Geldbußen bis zu 10.000 Euro.

Wer illegal Hecken beschädigt oder beseitigt, muss mit folgenden Bußgeldern rechnen:

BundeslandHöhe des Bußgeldes in Euro
Bayern50 bis 15.000
Brandenburg50 bis 1.000
Bremen50 bis 7.500
Mecklenburg-Vorpommern100 bis 100.000
Niedersachsen50 bis 25.000
Nordrhein-Westfalen40 bis 12.500
Rheinland-Pfalz52 bis 10.260
Saarland50 bis 10.000
Sachsen50 bis 15.000

Wer einen Baum ohne Genehmigung fällt, kann in Bayern mit Strafen bis zu 50.000 Euro belangt werden. Gleiches gilt in Niedersachsen und Hamburg. In Mecklenburg-Vorpommern können bis zu 100.000 Euro fällig werden.

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